Ermäßigungen

Schüler*innen, Studierende (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr), Auszubildende und Arbeitslose erhalten ermäßigten Eintritt gegen Vorlage eines gültigen Nachweises.

Begleitpersonen von Schwerbeschädigten (im Ausweis muss das Merkzeichen „B“ stehen) erhalten freien Eintritt, ausgenommen sind Sonderveranstaltungen und Premieren.